- Der Ladeboden ist besenrein und unbeschädigt.
- Bordwände und Fahrzeugaufbauten sind alle intakt.
- Die Bordwandverriegelungen funktionieren einwandfrei.
- Ausrüstungsgegenstände zur Ladungssicherung sind geeignet und in ausreichender Anzahl vorhanden, z.B. 2 Zurrgurte, Klemmstangen, Zurrnetze und Planen etc.
zum nächsten Gebot
zur Übersicht der Gebote für den Baustoff-Fachhandel