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Gebot Vier der Ladungssicherung im Baustoff-Fachhandel

Verantwortlichkeit

Ladungssicherung
Alle Beteiligten sind beim Thema Ladungssicherung in der Pflicht.
  • Wer selbst verladen hat, ist auch selbst für die Ladungssicherung verantwortlich!
  • Wer nicht selbst verladen hat, ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt die Ladungssicherung zu überprüfen.


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