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Gebot Zehn der Ladungssicherung im Baustoff-Fachhandel

Kein Start bei offensichtlichen Mängeln

Ladungssicherung
Es sind nicht die Schuld, die so beladen haben, sondern derjenige, der so losfährt!
Fahren Sie nicht los, wenn Sie offensichtlich erkennen können, dass die Verkehrssicherheit durch die Ladung leidet und sich nach aller Wahrscheinlichkeit ein Schaden durch die ungesicherte Ladung ergeben kann oder andere Verkehrsteilnehmer durch Sie, ihr Fahrzeug oder herabgefallene Ladung gefährdet werden könnten.

Sie sind der Fahrer!

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