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Haftung


Haftung
Lieber im Vorfeld alles genau fixieren, als im Schadensfall das Nachsehen haben.
Hier unterscheidet der Gesetzgeber zwischen öffentlicher und zivilrechtlicher Haftung.

Mangelhafte oder fehlende Ladungssicherung gilt als Verstoß gegen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Dieser kann einen Bußgeldbescheid für alle Beteiligten nach sich ziehen, auch wenn kein direkter Schaden entstanden ist!

Eine zivilrechtliche Haftung setzt einen durch die Handlungen des Verantwortlichen verursachten Personen- oder Sachschaden voraus.

Der Transport von Gütern im Werksverkehr mit eigenen Fahrzeugen und eigenen Fahrzeugführern ist im Baustoff-Fachhandel die Regel. Diese Transportart unterliegt keinerlei transportrechtlichen Verträgen.

Verantwortlichkeiten im Werksverkehr

Definition wichtiger Begriffe:


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