Sie befinden sich hier: / Ladungssicherung / 10 Gebote Kleintransporter  

Gebot Eins der Ladungssicherung für Kleintransporter

Zustand der Ladungsträger & Verpackung

Ladungssicherung für Kleintransporter
Vor dem Verladen gilt es, die Verpackung in puncto Ladungssicherheit sorgfältig zu prüfen.
  • Die Verpackung ist unbeschädigt und für diesen Transport geeignet!
  • Bei überbauten Paletten gilt besondere Vorsicht - „Beschädigungsgefahr“.
  • Die Ware ist auf dem Ladungsträger fest verbunden.
  • Die Wickelfolie ist unbeschädigt und mit der Palette fest verbunden.
  • Die Bänder sind einwandfrei fest.
  • Die Kantenschützer sitzen richtig.
  • Beschädigte Gefahrgutverpackungen dürfen nicht verladen werden!


zum nächsten Gebot

zur Übersicht der Gebote für Kleintransporter

ANZEIGE
ANZEIGE
Wistra GmbH - Transport-Sicherheit-Systeme
  zurück   Seite drucken    
Ihr Ratgeberportal rund um das Thema „Ladungssicherung von Baustoffen" · www.bauenundleben.ladungssicherung-baustoffe.de