Sie befinden sich hier: / Recht / Haftung  

Definition Werksverkehr


Werksverkehr (oder auch Eigenverkehr von Industrie und Handel) ist:
  • die Beförderung von Gütern, die eigenen Zwecken dient
  • mit eigenen, von eigenem Personal gesteuerten Kraftfahrzeugen von mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht
  • für das ausführende Unternehmen nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen seiner Gesamttätigkeit
  • erlaubnisfrei, muss aber bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.











ANZEIGE
ANZEIGE
Wistra GmbH - Transport-Sicherheit-Systeme
  zurück   Seite drucken    
Ihr Ratgeberportal rund um das Thema „Ladungssicherung von Baustoffen" · www.bauenundleben.ladungssicherung-baustoffe.de