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Die Beteiligten werden konkret benannt


Das folgende Zitat aus der VDI-2700 macht deutlich, wer als Zielgruppe für die Richtlinie in Frage kommt:
  • „Aufgrund der Bedeutung der Ladungssicherung für die Sicherheit im Straßenverkehr ist eine Qualifikation des verantwortlichen Personals - insbesondere des LKW-Fahrpersonals und des Verladepersonals - erforderlich."
Und im Absatz 1.1 heißt es:
  • „Die Richtlinie ist bestimmt für Fahrer, Fahrzeughalter und Verlader."
  • „Grundsätzlich gilt, dass jeder, der mit der Verladung von Gütern betraut ist, auch für eine sachgerechte Ladungssicherung verantwortlich zeichnet. Der Verlader, der Fahrer, der Fahrzeughalter, sowie der Absender und der Frachtführer stehen somit in der Pflicht, Ladungssicherungsmaßnahmen zu ergreifen."
Hier werden also direkt
  • der Absender (Hersteller, Produzent, Lieferant),
  • der Verlader (Staplerfahrer, Packer, Lagerist, Versandmitarbeiter usw.),
  • der Fahrer bzw. Fahrzeugführer,
  • der Fahrzeughalter und
  • der Frachtführer (Spediteur)
genannt und in die Verantwortung gestellt.


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